GEISTLICHE BEGLEITUNG
Die Studierenden nehmen pro Jahr sechs Gesprächstermine der geistlichen Begleitung bei einem Mitglied einer reformierten Kommunität oder einem katholischen Orden wahr. Diese Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Die Studierenden nehmen pro Jahr sechs Gesprächstermine der geistlichen Begleitung bei einem Mitglied einer reformierten Kommunität oder einem katholischen Orden wahr. Diese Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.