PRAXIS
Zur Ausbildung am Reuss-Institut gehört neben dem Studium eine Tätigkeit in der kirchlichen Praxis zu mindestens 40 Stellenprozenten oder eine entsprechende Tätigkeit in einer neuen christlichen Gemeinschaft. Dies kann in einer reformierten Kirchgemeinde, einer katholischen Pfarrei oder einer kirchlichen Initiative oder Projekt erfolgen. Die Studierenden werden bei der Suche nach einer geeigneten Stelle durch das Institut unterstützt. In der Praxistätigkeit werden die Studierenden durch eine von der Institutsleitung anerkannte verantwortliche Person der Gemeinde und das Reuss-Institut begleitet.
Neben der Anstellung in Ausbildung zu 40 Stellenprozenten und dem Studium (ebenfalls ca. 40 Prozent) ist es möglich, zu 20 Prozent im ursprünglichen Beruf tätig zu sein.